AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ECO-MC GmbH

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Allgemeine Bestimmungen
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der ECO-MC GmbH und einem Käufer. Abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausführlich schriftlich anerkannt werden, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Spätestens mit Erhalt der Rechnung und / oder der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung durch den Käufer gelten die hier aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers als anerkannt. Im nachfolgenden Text wird die ECO-MC GmbH als Verkäufer benannt.

1. Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Bei Vertragsabschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Teillieferungen durch den Verkäufer erfolgt, gilt jede Lieferung als gesondertes Geschäft. Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (AB) des Verkäufers und der Gegenzeichnung der AB durch den Käufer zustande. Der Kaufvertrag richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese werden durch die Auftragserteilung und / oder die Abnahme der Ware vom Käufer anerkannt.

2. Preise und Zahlung
Die vom Verkäufer angebotenen Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich zugesagt werden. Sämtliche Preise werden in EUR ausgewiesen, die Mehrwertsteuer wird gesondert aufgeführt. Preise in Preislisten sind generell Nettopreise. Versand- und Transportkosten einschließlich der Verpackung erfolgen zu Lasten des Käufers oder nach gesonderter Vereinbarung. Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich per Vorkasse. Wird vom Verkäufer keine Auftragsbestätigung erstellt, so ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung. Wird vom Käufer keine unterschriebene AB an den Verkäufer zurückgesandt, die Rechnung aber trotzdem bezahlt, ist der Kauf vom Käufer akzeptiert und der Kaufvertrag rechtskräftig. Skonto wird, sofern es nicht gesondert auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen ist, nicht gewährt. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verrechnen. Zahlungsverzug tritt ein, wenn das in der Auftragsbestätigung oder Rechnung gesetzte Zahlungsziel nach Erhalt der Ware um mehr als 14 Kalendertage überschritten wird. Der Verkäufer weist auf das Eintreten des Zahlungsverzuges nicht gesondert hin.

3. Lieferung, Versand und Mängelrüge
Der Verkäufer ist bestrebt, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Engpässe in der Materialbeschaffung, längerer Transportlaufzeiten, Nichtlieferung durch den Lieferanten, Betriebsstörungen und behördliche Anordnungen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, Liefertermine angemessen zu verschieben oder Lieferungen zu stornieren. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Wird die Lieferung aufgrund der genannten Umstände für den Verkäufer unmöglich, wird er von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als ein Monat dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen gleich welcher Art können hieraus gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden. Bereits geleistete Zahlungen des Käufers sind in diesem Fall vom Verkäufer zurückzuerstatten. Die Berechnung von Zinsen und Bankgebühren oder anderweitiger Auslagen seitens des Käufers ist nicht zulässig. Tritt der Käufer von einem Auftrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt eine Stornierungsgebühr zu erheben.

4. Aufrechnung
Der Käufer kann gegenüber dem Verkäufer Gegenansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Forderung gegenüber dem Verkäufer unbestritten oder rechtskräftig ist. Der Käufer hat sich gegen evtl. auftretende Ertragsausfälle separat zu versichern. Ertragsausfälle oder entgangene Gewinne können nicht als Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Werden beim Käufer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat der Käufer seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungsvereinbarungen hinfällig. Der Verkäufer kann Erfüllung sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, aber auch den Rücktritt von dem mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrag erklären.

5. Transporte
Transporte werden vom Verkäufer beauftragt, die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen, außer es wird etwas anderes vereinbart. Die Transport- oder Versandkosten werden dem Käufer vor Ausführung des Transportes/ des Versands mitgeteilt. Zu transportierende Waren werden generell versichert. Mit Übergabe der Waren an die Spedition geht die Gefahrentragung des Transportes / des Versands an die Spedition / Paketdienst über. Der Übergang der Gefahrentragung an den Käufer erfolgt mit dokumentierter Auslieferung der Ware an diesen durch die Spedition / den Paketdienst. Transportschäden hat der Käufer unmittelbar und direkt, innerhalb von 48 Std. gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Später eingehende Schadensmeldungen können nur im Ausnahmefall akzeptiert werden. Rechtsanspruch besteht hierauf nicht. Der Käufer hat Schäden umfassend zu dokumentieren und bereits bei der Auslieferung gegenüber der Spedition anzuzeigen. Er hat weiterhin die ausgelieferte Ware sofort zu prüfen, vor allem, um mögliche verdeckte Schäden erkennen und reklamieren zu können.

Werden Waren an eine Lieferadresse geliefert, die vom Geschäftssitz des Käufers abweicht, so ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Unversehrtheit der Ware ggf. durch den Empfänger der Ware zu prüfen. Die Zustellung der Ware an einen vom Käufer benannten Dritten gilt als Zustellung der Ware an den Käufer. Etwaige Mängel an der Ware, die objektiv keinen Transportschaden darstellen, sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel, d.h. solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, hat der Käufer unverzüglich nach Aufdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Generell erfolgt der Transport oder Versand nach Wahl des Verkäufers ab Lager auf Rechnung des Käufers. Anderweitige Regelungen sind in der Auftragsbestätigung oder der Rechnung zu vermerken.

6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt gleichfalls bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Schecks und von Lastschriften. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Verkäufer berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser seine Rechte an der Ware geltend machen kann.

7. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel an der Ware vom Käufer bemerkt, aber nicht rechtzeitig angezeigt, die Ware oder ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung oder in Gebrauch genommen wurde. Gleiches gilt, wenn aufgetretene Mängel durch Bedienungsfehler oder durch unsachgemäße Lagerung oder Benutzung der Ware entstanden sind oder wenn nicht autorisierte Personen Reparaturen oder Veränderungen an der Ware vorgenommen haben. Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach der Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Wenn der Verkäufer dabei eine ihm gestellte Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu leisten bzw. wenn zwei Nachbesserungen unmöglich sind oder misslingen oder eine Ersatzlieferung unmöglich ist, steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufvertrag rückgängig zu machen oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Käufer nicht zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mängelfolgeschäden, es sei denn, dass der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Falle ist die Haftung des Verkäufers auf den Wert seiner Lieferung beschränkt.

Die Gewährleistungsfristen, sowie die Produkt- und Leistungsgarantien für gelieferte Waren sind den jeweiligen Produktunterlagen wie Datenblätter, Prospekte oder Kataloge der Hersteller zu entnehmen. Bei Lieferung von Produkten aus eigener Herstellung beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs auf den Käufer. Abweichende Regelungen sind zulässig, müssen aber entsprechend gekennzeichnet sein. Der Verkäufer übernimmt keine Produkt- oder Leistungsgarantien oder Gewährleistungen seiner Hersteller und Lieferanten. Gewährleistungsfristen beginnen bei Auslieferung der Ware ab Lager des Verkäufers. Bei Änderungen der Gewährleistungsfristen in den Produktunterlagen nach Vertragsabschluss gilt ausschließlich die Gewährleistungsfrist, die bei Vertragsabschluß gültig war. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Der fehlerhaften Ware ist eine detaillierte Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modelloder Seriennummer sowie eine Kopie der Rechnung und der Garantiekarte / -erklärung des Herstellers beizufügen. Die fehlerhafte Ware ist frei an den Verkäufer zu senden.

Fehlen diese Angaben, so ist der Verkäufer berechtigt eine Prüfungsgebühr in Abzug zu bringen oder die Gewährleistung ganz zu versagen. Durch die Inanspruchnahme von Garantie- und / oder Gewährleistungen treten keine neuen Gewährfristen in Lauf. Gewährleistungen, für die vom Käufer gegenüber Dritten gegebenen Zusicherungen oder vom Käufer verursachten, mittelbare oder unmittelbare Schäden bei dessen Kunden (Endkunde) werden nicht übernommen. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die der Verkäufer oder dessen Zulieferer nach Vertragsabschluß vornehmen und welche die Funktionsfähigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen den Käufer nicht zur Rüge.

8. Hersteller- / Importeurshaftung
Der Verkäufer ist kein Hersteller von Waren nach §4.1 Produkthaftungsgesetz. Im Einzelfall können Waren in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und verbracht werden (§4.2). Solche Waren wird der Verkäufer als Hersteller / Importeur kennzeichnen. Der Verkäufer kann ausschließlich für selbst eingeführte und gekennzeichnete Waren nach §4 Produkthaftungsgesetz als Hersteller oder Importeur haftbar gemacht werden.

9. Lieferungen ins Ausland
Werden vom Verkäufer gelieferte Waren exportiert, so hat der Käufer die bei der Einfuhr geltenden gesetzlichen und zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Ausfuhrverzollung der Ware im Abgangsland. Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorkasse. Stellt der Käufer eine belastbare Sicherheit, kann eine Lieferung auf Zahlungsziel vereinbart werden. Der Käufer trägt die für die Einfuhr anfallenden Steuern, Zölle und Gebühren, der Verkäufer die für die Ausfuhr entstehenden Kosten und Gebühren. Abweichende Regelungen sind zulässig.

10. Patente und Urheberrechte
Sollte ein Dritter dem Käufer gegenüber oder der Käufer selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen. Es steht dem Verkäufer frei, nach eigener Einschätzung der Rechtslage, Verhandlungen über eine Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzung wird vom Verkäufer nicht übernommen. Der Verkäufer haftet generell für keine Urheberrechte oder sonstigen Rechten Dritter.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers und für sonstige Rechtsgeschäfte ist der Betriebssitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist 55743 Idar-Oberstein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Idar-Oberstein, den 01.06.2023

ECO-MC GmbH
Alte Poststraße 44
D-55743 Idar-Oberstein
Tel.: (+49) 6781 / 508 3331
Fax: (+49) 6781 / 458 5790
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.eco-mc.de
 
Handelsregister Bad Kreuznach, HRB 24230
Geschäftsführer: Reiner Germann

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